Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte der Neogard AG, Industriestrasse, 5728 Gontenschwil (nachfolgend „Neogard“ genannt). Jede juristische oder private Person, welche mit Neogard eine geschäftliche Beziehung pflegt wird als Kunde bezeichnet. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, ausser Neogard hat diese dem Kunden schriftlich bestätigt. Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung wird auf der Webseite www.negoard.ch publiziert. Bei Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden.

2. Preise

Preis-, Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Sämtliche Preise gelten als Angebote und sind unverbindlich. Alle Preise werden in Schweizer Franken angegeben inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und vorgezogener Recyclinggebühr, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Irrtümliche Angaben und Druckfehler vorbehalten.

3. Bestellungen

3.1 Geschäftskunden (B2B)

Bestellungen können direkt über den Onlineshop, per Telefon, per Fax oder im Ladengeschäft getätigt werden. Sofern vom Kunden explizit gewünscht, erhält er nach der Bestellung eine Auftragsbestätigung. 

3.2 Privatkunden (B2C)

Privatkunden haben die Möglichkeit Bestellungen über den Onlineshop oder im Ladengeschäft zu tätigen. Im Falle einer Onlienshop-Bestellung erhalten Sie umgehend nach Erhalt eine Bestellbestätigung per E-Mail. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellbestätigung gilt nicht als Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich erhältlich ist bzw. geliefert werden kann. Sie informiert den Kunden lediglich darüber, dass die getätigte Bestellung bei Neogard eingetroffen ist und somit der Vertrag zustande gekommen ist. Der Neogard Onlineshop ist nur für Lieferungen in der Schweiz vorgesehen. Bestellungen aus dem Ausland können leider nicht berücksichtigt werden.

4. Vertragsabschluss

Die Preise der Produkte sowie Dienstleistungen, welche in den On- und Offline- Medien der Neogard abgebildet sind gelten als Angebot. Zu berücksichtigen gilt die auflösende Bedingung einer Lieferunmöglichkeit, aufgrund der Verfügbarkeit, oder einer fehlerhaften Preisangabe (vom Hersteller oder der Neogard). Ein Vertragsabschluss kommt zustande sobald der Kunde die in Ziff. 3 der AGB beschriebene Bestellung getätigt hat. 

5. Erfüllungsort

Der Erfüllungsort entspricht unserem Geschäftssitz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (gem. Art. 74 Absatz 2 Ziff. 3 OR)

6. Lieferung

6.1. Allgemein

Die vom Kunden bestellte Ware wird an die angegebene Lieferadresse gesendet. Sofern nichts separates vermerkt, entspricht diese der Rechnungsadresse. Die Lieferung beschränkt sich auf Lieferadressen innerhalb der Schweiz. Das Transportrisiko trägt der Käufer. Der Übergang von Nutzen und Gefahr wird mit dem Versand der Produkte auf den Käufer übertragen (gem. Art. 185 OR).

6.2 Lieferfristen

Die in diesem Shop enthaltenen Standardprodukte werden in der Regel innert 3-4 Arbeitstagen ausgeliefert. Falls zwischenzeitlich ein Produkt nicht Lager sein sollte, wird der Kunde durch unseren Kundendienst informiert 

6.3 Direktlieferungen (B2B & B2C)

Normalerweise werden die Produkte per Post oder Kurier  (DHL, DPD etc.) versendet. Grössere Produkte wie z.B. Gartenhäuser werden per LKW zum Kunden geliefert. ACHTUNG: LKW-Lieferungen erfolgen nur bis Bordsteinkante und/ oder Talstation.  Die Kosten für Direktlieferungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.

6.4 Abholung beim Händler (B2C)

Wenn Sie die Produkte beim Händler abholen möchten kommen keine Versandkosten auf Sie zu. Der Händler wird von uns 1x wöchentlich per LKW beliefert. Sie werden direkt von ihm benachrichtigt, wenn die bestellte Ware abholbereit ist.

7. Montagen

7.1 Montagen beim Kunden

Die Montage erfolgt durch unsere Monteure auf einem kundenseitig vorbereiteten Fundament. Die Montagekosten basieren auf einem normal zugänglichen Montageplatz, welcher nicht mehr als ca. 30 Meter vom Lieferwagenparkplatz entfernt ist. Bitte teilen Sie uns mit, falls die Baustelle nicht mit einem Lieferwagen erreicht werden kann, oder die erwähnte Distanz grösser ist. Mehrarbeiten für die Vorbereitung des Montageplatzes, sowie bei erschwerter Montage (bspw. Dachwohnungen, Hanglage etc. ) werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Stundenansatz: CHF 95.- zzgl. einer Kilometerentschädigung à
Fr. 1.55/km sofern die Montage deswegen nicht am gleichen Tag beendet werden kann, und Zusatzfahrten notwendig sind.

7.2 Angelieferte Vormontagen

Lieferung bis Bordsteinkante, resp. Talstation (Abladestelle muss mit Camion
gut erreichbar sein).

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Neogard. Diese ist berechtigt, auf Kosten des Käufers die Eintragung im Register der Eigentumsvorbehalte zu veranlassen, sofern die Forderung als gefährdet erachtet wird.

9. Bezahlung

9.1 Geschäftskunden (B2B)

Für Geschäftskunden gelten die mit Neogard vereinbarten Zahlungskonditionen. Diese können jederzeit schriftlich (per E-Mail oder Post) angefragt werden. 

9.2 Privatkunden (B2C)

Privatkunden werden nur indirekt über einen verifizierten Neogard-Händler bedient. 

10. Stornierung und Vertragsauflösung

10.1 Allgemein

Ein Vertragsabschluss der gem. Ziff. 4 der AGB getätigt wurde ist verbindlich. Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet. Nachträglich angebrach- te Änderungswünsche des Kunden sind ausnahmsweise und nach freiem Ermessen der Neogard möglich. Die Möglichkeit einer Stornierung ist Zeit- und Produkt-Abhängig. Je nachdem ist eine Bestellung kostenlos, gegen eine Umtriebsgebühr oder gar nicht stornierbar. Gar nicht stornierbar sind Produkte gem. Ziff. 13 Abs. 2 der AGB.
Im Falle einer Lieferunmöglichkeit gem. Ziff. 4 der AGB wird der Vertrag sofort automatisch aufgelöst. Im Falle einer Lieferverzögerung gem. Ziff. 6.2 der AGB hat der Kunde frühestens 30 Kalendertage nach dem vereinbarten Liefertermin das Recht auf einen Rücktritt. In beiden Fällen wird der Kunde darüber umgehend informiert. Im Voraus bezahlte Beträge werden dem Kunden vollumfänglich zurückerstattet. Neogard behält sich vor, ohne Angabe von Gründen, von einem Vertrag zurückzutreten.

 

10.2 Neogard-Medien

Die Neogard AG behält sich vor, ohne Angabe von Gründen, die Verwendung von Bilddaten und die damit verbundenen Bildrechte jederzeit zu kündigen.

11. Gewährleistung und Herstellergarantie

11.1 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist auf Neuprodukte beträgt 2 Jahre. Neogard behält sich vor die Gewährleistungsfrist gebrauchter Artikel zu verkürzen. Die gesetzliche Mindestgewährleistungsfrist von einem Jahr gemäss Art. 210 Abs. 4 OR wird dabei nicht unterschritten.

Von der Gewährleistungspflicht ausgenommen sind Schäden, die durch Abnutzung, Alterung und unsachgemässer Behandlung entstanden sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn Waren trotz erkennbarer Mängel vom Kunden weiterverarbeitet oder abgeändert werden.

Neogard kann die Gewährleistungspflicht wahlweise durch kostenlose Reparatur oder gleichwertigen Ersatz erbringen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Falle einer Reparatur trägt der Kunde die Kosten für entsprechend gewünschte Ersatzgeräte. Bei reduzierter Ware behält sich Neogard vor, den geleisteten Kaufpreis zurückzuerstatten.

11.2 Herstellergarantie

Vom Hersteller versprochene Garantiefristen werden von Neogard den Kunden weiter gegeben. Die einzelnen Garantiefristen sind vom Produkt und Hersteller abhängig. Sollte ein Produkt die zugesicherten Eigenschaften von Seiten des Herstellers verlieren so behält sich Neogard das Recht einer Nachbesserung oder Nachlieferung vor. Eine automatische Verlängerung der Herstellergarantiefristen ist ausgeschlossen.

12. Produktbeanstandungen

12.1 Allgemein

Der Käufer ist verpflichtet die ausgelieferte oder abgeholte Ware sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen (gem. OR Art. 201, Abs. 1). Allfällige Produktbeanstandungen sind unittelbar nach Erkennen, oder bis spätestens 8 Kalendertage nach Erhalt der Sendung/Abholung Neogard schriftlich zu melden. Versäumt dies der Käufer so gilt die empfangene Ware als genehmigt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei der übungsgemässen Untersuchung nicht erkennbar waren (gem. OR Art. 201, Abs. 2). Anfallende Folgekosten können nicht geltend gemacht werden.

12.2 Holzprodukte

Holz ist ein Naturprodukt, welches Farbdifferenzen und wachstumsbedingte Unregelmässigkeiten aufweisen kann. Abweichungen in Struktur und Farbe zwischen verschiedenen Teilen oder gegenüber anderen Holzartikeln aus dem gleichen Material bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind. Rissbildung, Harzaustritt, stellenweise raue Struktur, Verwitterung, Schimmelbildung an der Oberfläche und grün-weissliche Verfärbungen (Imprägnierung) können auftreten. Derartige Umstände stellen keine Mängel dar und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.

12.3 Natursteine

Natursteine sind einmalig in der Farbnuancierung und Struktur. Keine zwei Steine sind identisch. Es wird deshalb empfohlen alle Natursteinplatten, Keramik Aussenplatten, Pflastermaterialien und sonstige Natursteinprodukte vor der Verarbeitung aus verschiedenen Verpackungen zu mischen. Auf diese Weise wird die harmonischste Verteilung von Farbtönen und Schattierungen des verwendeten Materials erzielt.

12.4 Elektrogeräte

Bei Einkürzung oder Abtrennung des Netzsteckers von Elektrogeräten entfällt der Garantieanspruch. 

13. Umtausch und Rückgabe

Ein Umtausch oder eine Rückgabe von bestellter Ware ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme: nach Absprache mit Neogard inkl. schriftlicher Bestätigung. Die Rückgabe kann nur rechtswirksam ausgeübt werden, wenn die Ware unbenutzt, unbeschädigt, vollständig und in ungeöffneter Originalverpackung zurückgesandt wird.

Produkte, die speziell für den Kunden bestellt wurden, sowie individuell konfigurierte Produkte sind von der Rückgabe oder des Umtausches gänzlich ausgeschlossen. Nach Erhalt der im beschriebenen Zustand zurückgesandten Ware erfolgt die Rückvergütung. Bereits entstandene Versandkosten können nicht rückerstattet werden.

14. Warenrücksendungen

Die Kosten für die Rücksendung der Ware trägt der Kunde. Die Ware ist an folgende Adresse zu retournieren:

Neogard AG
Warenrücksendung
Industriestrasse
5728 Gontenschwil

Der Warenrücksendung muss das entsprechende Formular „Warenrücksendung“ mit darauf gewünschten Angaben beigelegt werden. Das Formular kann auf der Webseite www.neogard.ch unter der Rubrik „Warenrücksendungen“ heruntergeladen werden, oder telefonisch beim Kundendienst bestellt werden.

15. Ersatzteile

Ersatzteile können bequem und einfach online bestellt werden auf: www.neogard-parts.ch. Es gelten die auf der Seite vermerkten Konditionen.

16. Datenschutz

Die für die Geschäftsabwicklung benötigten Daten werden gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung verwendet. Alle persönlichen Daten werden strengst vertraulich behandelt.
 
Die Neogard AG übernimmt keine Haftung für die Folgen einer Schadsoftware-Aktivität in der IT-Umgebung der Vertragspartner.
 
Weitere Informationen zum Datenschutz.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen. Die Parteien anerkennen die Zuständigkeit der Aargauer Gerichte und des Bundesgerichtes in Lausanne. Der Gerichtsstand entspricht dem Sitz der Firma Neogard AG.

18. Änderungsklausel

Änderungen der AGB sind jederzeit vorbehalten.

19. Kontakt

Gerne steht Ihnen unser Kundendienst für weitere Fragen zur Verfügung. Verwenden Sie dafür bitte das Formular auf der Seite www.neogard.ch unter der Rubrik: „Kontakt“.