Geländer-Absturzsicherung nach bfu-Richtlinie

Geländer, Brüstungen und Handläufe erfüllen eine wichtige Funktion bei Gebäuden: Sie schützen vor Stürzen und Abstürzen aus der Höhe. Kinder sind durch ihre Neugier und ihren Übermut besonders gefährdet, ältere Menschen durch altersbedingte Störungen des Gleichgewichts, abnehmende Sehfähigkeit sowie mögliche Schwächeanfälle.

Abstände
Pflanzentröge, Sitzbänke und Möbel, die niedriger als 65 cm sind, sollen mindestens 100 cm von der Absturzsicherung entfernt aufgestellt und fixiert werden, damit sie nicht als Aufstiegshilfe benutzt werden können. Bei kleinerem Abstand sollte die Höhe des Pflanzentrogs entsprechend verkleinert werden. Zwischen dem Bodenbelag eines Balkons und dem vorgelagerten Geländer sollte der Abstand max. 5 cm betragen.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre der bfu- Beratungsstelle für Unfallverhütung.
 
 
Dieda Geländer -und Handlaufsysteme Dieda-Katalog
>